05.05.2021
Manuel Berkel

"Der Klimabeschluss wird auch andere Länder beeinflussen"

In seinem Interview zum Karlsruher Klimaurteil analysiert Umweltjurist Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) die Folgen des Beschlusses und das Verhältnis von Politik, Rechtsprechung und Klimawissenschaft.

Wolfgang Köck
Wolfgang Köck
Wolfgang Köck
©
André Künzelmann/UFZ

Herr Köck, das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts bringt in der Politik einiges in Bewegung. Hatten Sie den Beschluss so erwartet?

Nicht in dieser Deutlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik bei der Erfüllung ihrer Schutzpflichten immer einen großen Spielraum eingeräumt, den sieht es nun aber als überschritten an. Wenn Deutschland sechs Siebtel seines verbleibenden CO2-Budgets schon in den nächsten zehn Jahren aufbraucht, schränkt das nachfolgende Generationen zu stark ein. Die Richterinnen und Richter haben ihren Beschluss, wie ich finde, sehr überzeugend begründet. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Rechtswissenschaft weltweit ein sehr hohes Ansehen. Der Karlsruher Klimabeschluss wird sich daher nicht nur auf die deutsche Klimaschutzpolitik auswirken, sondern voraussichtlich auch die Rechtsprechung in anderen Ländern beeinflussen.

Wolfgang Köck ist Professor für Umweltrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und leitet das Department Umwelt- und Planungsrecht am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ). Seit Juli 2020 ist er außerdem Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU). Schon in seiner Habilitation beschäftigte sich Wolfgang Köck mit Maßstäben der Risikobewertung im Umweltrecht.

Gerade für den Klimaschutz sind internationale Lösungen gefragt. Wie hat das Gericht Deutschlands Verantwortung bewertet?

Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass Deutschland als Industriestaat vorangehen muss. Die Bundesrepublik muss international Vertrauen erzeugen, dass die Pariser Klimaziele gemeinsam umgesetzt werden - durch entschiedenes Handeln und nicht durch zurückhaltendes Taktieren.

Eine entscheidende Rolle spielt dabei das CO2-Budget. Also die Menge des Kohlendioxids, die weltweit noch erzeugt werden darf, um die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad oder besser 1,5 Grad zu begrenzen.

Den fairen Anteil Deutschlands zu berechnen, ist nicht trivial. Das Bundesverfassungsgericht hat sich die Budgetrechnung des Sachverständigenrats für Umweltfragen zu eigen gemacht. Der SRU hat sich seinerseits am Budget des Weltklimarates IPCC orientiert und es auf Deutschlands Anteil an der Weltbevölkerung umgerechnet. Für ein Temperaturziel von 1,75 Grad darf Deutschland aktuell noch 6 Milliarden Tonnen CO2 verursachen, 2020 betrugen die Emissionen übrigens etwa 0,7 Milliarden Tonnen. Die historische Verantwortung für die schon ausgestoßenen Treibhausgase der vergangenen Jahrzehnte wurde in dem Budget nicht einmal berücksichtigt. 

Artikel teilen